14 - Betriebswirtschaftslehre II [ID:828]
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So, guten Tag meine Damen und Herren. Nehmen Sie bitte Platz. Schön, dass Sie da sind. Herzlich willkommen.

Trotz Fußball. Bevor wir inhaltlich beginnen, möchte ich Ihnen nochmal einen Hinweis geben.

Sie wissen, wir haben diese Multiple Choice Fragen für Sie vorbereitet.

Und wenn Sie sich die Übersicht anschauen, da ist Nachwuchs dazugekommen.

Unser frischestes Objekt in dem Fall ist Finanzierung Teil 1.

Die Fragen sollten Sie, hoffe ich, sollten Sie beantworten können nach der heutigen Stunde.

Es sind 10 Fragen im Bereich Finanzierung, wo wir heute noch die Kapitalerhöhung fertig machen.

Und wenn wir die abgeschlossen haben, sollten Sie eigentlich diese 10 Fragen ohne Probleme beantworten können.

Ja, soweit zu den organisatorischen Ankündigungen.

Dann würde ich gerne inhaltlich weitermachen. Und zwar waren wir stehen geblieben auf der Folie 144.

Und wir hatten uns die verschiedenen Möglichkeiten angeschaut, die eine Aktiengesellschaft hat, um eine Kapitalerhöhung zu betreiben.

Ich bin schon überblicksartig auf die einzelnen Möglichkeiten eingegangen. Heute noch ein bisschen genauer, heute noch ein bisschen mehr ins Detail zu den einzelnen Arten.

Die ordentliche, hatte ich Ihnen schon gesagt, das ist die normale Möglichkeit, eine Kapitalerhöhung durchzuführen.

Hier haben Aktiengesellschaften auch keine Beschränkung, wie viel sie ihr Kapital erhöhen.

Also um welchen Betrag hier können sie ihr Grundkapital auch um 100%, also um das Doppelte erhöhen.

Diese Möglichkeit bieten die anderen beiden Formen nicht, also die bedingte und die genehmigte Kapitalerhöhung.

Da haben sie durch das Aktiengesetz vorgeschrieben ein Höchstvolumen von 50% des bisherigen Grundkapitals.

Also wenn sie in Form einer bedingten oder genehmigten Kapitalerhöhung das durchführen möchten,

dann ist die Restriktion nicht mehr als 50% des bisherigen Grundkapitals.

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung haben sie diese Restriktion nicht.

Also wenn Unternehmen besonders stark wachsen möchten, besonders viel neues Eigenkapital aufnehmen möchten,

dann bleibt ihnen ohnehin nur die Form der ordentlichen Kapitalerhöhung.

Ansonsten unterscheiden sich diese drei Kapitalerhöhungen nicht wesentlich von den Voraussetzungen.

Ich habe schon gesagt, sie brauchen für jede Form eine Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung.

Bei der genehmigten ist eben noch zusätzlich zu beachten in den nächsten fünf Jahren und mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

Das heißt, hier genügt nicht nur die Zustimmung der Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit,

sondern wenn es dann aktuell wird, wenn die Kapitalerhöhung wirklich durchgeführt werden soll,

dann muss auch noch der Aufsichtsrat zustimmen.

Also ein bisschen stärkere Vorgaben, die sie bei der ordentlichen Kapitalerhöhung in dieser Form nicht vorfinden.

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden wir uns auch noch an dem kleinen Zahlenbeispiel anschauen.

Da wird dann hoffentlich auch klar werden, warum das keine wirkliche Kapitalerhöhung für das Unternehmen ist.

Warum also da keine Mittel zufließen, sondern es wirklich ein buchungstechnischer Kniff ist,

wie Unternehmen letztendlich auch Aktienkurse etwas manipulieren können.

Sie erinnern sich, also das hatte ich in der letzten Stunde noch einmal gesagt,

wenn Aktienkurse knapp über so einem Zehner- oder Hunderterbetrag liegen,

dann können die mit Mitteln einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln optisch wieder etwas günstiger gemacht werden.

Alles werden wir uns heute im Laufe der Zeit noch einmal anschauen.

Dann vielleicht erstmal zu den Gründen.

Ich denke, das sollte eigentlich im Laufe der Veranstaltung klar geworden sein,

weshalb Unternehmen überhaupt Kapitalerhöhungen betreiben bzw. weshalb Unternehmen überhaupt Kapital aufnehmen.

Es ist jetzt mal egal, ob Eigenkapital oder Fremdkapital.

Der wesentliche Grund ist für das Unternehmen umzuwachsen, also neue Investitionen tätigen zu können,

sei es bei der Gründung oder sei es dann eben im späteren Verlauf der Existenz eines Unternehmens.

Und da macht auch die Kapitalerhöhung im Sinne von einer Erhöhung des Beteiligungskapitals keine Ausnahme.

Also auch hier werden Geldmittel in das Unternehmen neu eingebracht,

aus dem Hintergrund oder vor dem Hintergrund, was dieses Unternehmen Mittel benötigt,

um zu wachsen, um neue Investitionen zu tätigen.

Ich erinnere Sie nochmal an das Beispiel Tom Taylor, das wir uns am Montag angeschaut haben.

Die haben ganz explizit angegeben, in dem Fall war es ihr IPO, was sie mit dem Geld machen möchten.

Also da war die Angabe, wir möchten mit dem Geld neue Vertriebskanäle aufbauen,

Teil einer Videoserie :

Presenters

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:23:25 Min

Aufnahmedatum

2010-06-16

Hochgeladen am

2011-04-11 13:53:28

Sprache

de-DE

Tags

Betriebswirtschaftslehre BWL Betriebswirtschaft Personal Organisation Finanzierung Investition
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